Entsorgung und Verwertung mineralischer Abfälle

Wir verwerten und entsorgen Ihre mineralischen Abfälle. Dabei bieten wir Ihnen eine Komplettlösung an – angefangen von einer kompetenten Beratung bis hin zur professionellen Abwicklung. Mit unserem umfangreichen Maschinen- und Fuhrpark kümmern wir uns um Ihren Entsorgungsauftrag und transportieren die zu entsorgenden mineralischen Abfälle ab.

Was können wir?

Unsere Dienstleistungen

  • Verfüllung nach LVGBT/Bayr.EPP in den Einstufungen Z 0, Z 1.1, Z 1.2 und nach Z 2
  • Verwertung von mineralischen Abfällen nach ZTVwwG gemäß den Gütemerkmalen RW1 und RW2
  • Deponien der Klassen DK 0, DK1, DK2 und DK3

Zusätzlich:

  • Probenahmen gemäß LAGA PN98 und Deklarationsanalytik
  • BImSchG-genehmigtes Zwischenlager
  • Mechanische Boden- und Bauschuttaufbereitung am Entsorgungszentrum ab 1.000 to auf Anfrage

Welche Materialien entsorgen wir für Sie?

  • Bauschutt
  • Boden und Steine (AVV Nr. 17 05 04) = Bodenmaterial
  • Baggergut (AVV 17 05 06)
  • Straßenaufbruch
    • bitumengebundenen Asphalt (AVV Nr. 17 03 02)
    • kohlenteerhaltige Bitumengemische (AVV Nr. 17 03 01*)
  • Gleisschotter (AVV Nr. 17 05 08)
  • Gipshaltige Bauabfälle (AVV Nr. 17 08 02)
  • mineralische Abfälle mit organischen Anteilen
    • Straßenkehrricht (AVV Nr. 20 03 03)
    • Bankettschälgut (AVV Nr. 17 05 04 Boden und Steine)

PCB-haltiges Altholz (zum Beispiel Dämm- und Schallschutzplatten) muss nach den Vorschriften der PCB/PCT-Abfallverordnung entsorgt werden.

Wir recyceln Altholz aller Güteklassen, Biomasse, Grünschnitt und Wurzelstöcke. Dank unseres eigenen Fuhrparks und Containerservice können wir Ihnen die Altholzentsorgung auch mit Containergestellung anbieten.

Kontaktieren Sie uns!

Wir beraten Sie gern zu Ihrer Entsorgung!
Ihr Ansprechpartner: Jürgen Simon

Telefon +49 83 41 – 96 68 99 – 530
juergen.simon@hoebel-umwelt.de

Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb

Die Höbel Umwelt GmbH ist ein zertifzierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG.
Download Zertifikat

Wie funktioniert es?

Kleinmengen bis 50 m³
aus privatem und gewerblichem Bereich

mit Herkunftsnachweis und ohne Anhaltspunkte auf mögliche Schadstoffe • ohne vorherige Anmeldung • mit einer Verantwortlichen Erklärung

  1. Verantwortliche Erklärung downloaden:
    1. Verantwortliche Erklärung und Annahmeerklärung für Bodenaushub
      1. Grube Kaufbeuren
      2. Grube Ruderatshofen
      3. Grube Apfeltrang
    2. Erklärung ausfüllen
      Die Dokumente können digital ausgefüllt werden. Drucken Sie das Formular dann aus, setzen Sie Ihre Unterschrift und Firmenstempel (bei gewerblich) darunter und senden Sie es per Fax (0 83 41 – 96 68 99 – 599) oder E-Mail (info@hoebel-umwelt.de) an uns.
    3. Termin zur Anlieferung vereinbaren. Sie erreichen uns unter 0 83 41 – 96 68 99 – 0.
    4. Bitte unterziehen Sie das Material schon bei der Beladung einer Sicht- und Geruchskontrolle, ob es den in der VE gemachten Angaben entspricht. Weisen Sie dementsprechend Ihr Baustellenpersonal ein.
    5. Anlieferung
      Der LKW-Fahrer hat sich grundsätzlich beim zuständigen Betriebspersonal zu melden, das eine Kontrolle des angelieferten Materials durchführt. Wenn das Material den in der VE gemachten Angaben entspricht, wird ein Lieferschein erstellt und das Material kann abgeladen werden.

Material, das nicht den Angaben der VE entspricht wird zurückgewiesen, die Zurückweisung dokumentiert und der Anlieferer auf die fachgerechte Entsorgung hingewiesen. Sollte unberechtigt angeliefertes Material gekippt worden sein, wird dieses kostenpflichtig rückverladen.

Haufwerke über 50 m³

  • Sie schicken Ihre Anfrage inkl. Deklaration/Analyse (falls vorhanden) und Menge an info@hoebel-umwelt.de. Gerne klären wir Ihr Anliegen in einem Beratungsgespräch.
  • Anschließend erstellen wir Ihnen ein schriftliches Angebot über die Entsorgung und den Abtransport.
  • Wenn Sie unser Angebot annehmen, wird nach der Auftragsbestätigung der Abtransport terminiert und es kann losgehen.
  • Nach der Abwicklung erhalten Sie bei Bedarf einen Entsorgungsnachweis.

Richtlinien zur Bodenannahme

Bei der Anlieferung von Böden zur Verfüllung von Gruben der Fa. Höbel Umwelt GmbH einzuhaltende Richtlinien:
Unsere Kiesgrube ist zur Verfüllung mit Bodenmaterialien nach dem bayerischen Eckpunktepapier zugelassen. Die Verfüllung ist mit Bodenmaterial bis zu den Grenzwerten Z 0 und Z 1.1 genehmigt. Die Grenzwerte sind in der Tabelle 1 und 2 der Anlage 2 und 3 des Eckpunktepapiers geregelt und können dort nachgelesen werden.

Die Annahme von höher belasteten Materialien ist möglich, kann jedoch nur nach Rücksprache mit Herrn Simon, erreichbar unter der 08341- 966 899 – 530 oder juergen.simon@hoebel-umwelt.de erfolgen.

Die nachfolgende Vorgehensweise ist einzuhalten:

  • Haufwerksanalytik gemäß Parameterumfang Eckpunktepapier mit Probenahmeprotokoll.
  • Ausnahmen können gemacht werden, wenn durch die Vornutzung des Grundstückes eine Belastung ausgeschlossen werden kann.
    • Bei Materialchargen < 50 m³ ist eine Verantwortliche Erklärung (VE) ausreichend, die die Unbedenklichkeit des Verfüllmaterials erklärt.
    • Bei Materialchargen > 50 m³ muss eine Haufwerksbeprobung gemacht oder ein Herkunftsnachweis mit geologischen Gutachten vorgelegt werden.
  • Nachfolgend aufgezählte Herkunftsbereiche können auf eine mögliche Belastung hinweisen: Bebauungen in den Bereichen
    • städtische Bebauung
    • bestehende Straßen
    • intensive landwirtschaftlicher Nutzung
    • frühere Verfüllungen
    • geogene Belastungen
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